Förderung

 

 

Im KfW-Portal sind ab dem 27.02.2024 Anträge für selbstnutzende Eigentümer möglich. Andere Antragssteller-Gruppen folgen im Laufe des Jahres.

 

Für die Antragstellung als selbstnutzender Eigentümer (Zuschussempfänger) benötigen Sie einen Auszug aus dem Grundbuch, eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes und ggf. einen Einkommensnachweis der letzten 2 Jahre für den Fall der geplanten Inanspruchnahme des Einkommensbonus. 

 

Vor Antragstellung durch den Zuschussempfänger muss der Energieeffizienz-Experte (im DENA-Netzwerk registriert) eine BzA (Bestätigung zum Antrag) im KfW-Portal durchführen. Erst danach kann der Zuschussempfänger den Antrag fortführen. 

 

Nach Durchführung des Heizungstauschs muss der bevollmächtigte Energieeffizienz-Experte eine BnD (Bestätigung nach Durchführung) im KfW-Portal tätigen. 

 

Die Förderungsprogramme sind komplex und die Möglichkeiten, eine Förderung zu beantragen, vielfältig. Der Förderservice der febisService GmbH sorgt dafür, dass Sie die optimale Fördersumme erhalten.
 

 

 

Nutzen Sie die kostenlose Fördermittelauskunkt.

 

Fördermitteldatenbank jetzt starten

 

 

 

 

 

Wichtige Änderungen zum BEG ab 01.01.2024.

 

Heizungsförderung enthält neue Boni Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeits-Bonus 20 % (ähnelt Heizungstauschbonus vorher), Einkommensbonus 30 %, Boni können addiert werden bis max. 70 %.

 

Der Einbau von z.B. Gasheizungsanlagen ist weiterhin erlaubt (bis 2044). Bei einem Totalausfall der alten Heizung, darf sofort ausgewechselt werden. Nach 5 Jahren muss dann die EE65%-Erfüllungsoption eingehalten werden (d.h. die neue Anlage muss mit Energie die anteilig 65% erneuerbare Energie enthält betrieben werden - entsprechende Gasverträge gibt es bei Ihrem Versorger).

 

Mit einer Übergangsregelung kann der Heizungstausch ab sofort beauftragt und mit der Maßnahme begonnen (01.01.2024 – 31.08.2024, vor Antragstellung) und der Förderantrag dann nachgereicht (bis November 2024) werden, da der voraussichtlicher Start über KfW zum 27.02.2024 sein wird.

 

Trennung BEG EM Heizungstausch über KfW und Rest über BAFA.

 

In 2024 kann ein bereits zugesagter Förderantrag Heizungstechnik zurückgezogen werden und ohne Sperrfrist direkt ein neuer Antrag gestellt werden (unmittelbar nach Eingang der Verzichtserklärung).

 

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten Heizungstausch und weitere Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik (inkl. iSFP) gelten unabhängig voneinander. In Summe können hier max. 90.000 € geltend gemacht werden. Vorher waren für beide Maßnahmenbereiche 60.000 € max. möglich.

 

In 2024 kann ein bereits zugesagter Förderantrag Heizungstechnik zurückgezogen werden und ohne Sperrfrist direkt ein neuer Antrag gestellt werden (unmittelbar nach Eingang der Verzichtserklärung).

 

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten Heizungstausch und weitere Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik (inkl. iSFP) gelten unabhängig voneinander. In Summe können hier max. 90.000 € geltend gemacht werden. Vorher waren für beide Maßnahmenbereiche 60.000 € max. möglich.

 

 

Die Vielfalt ist groß. Gern unterstützen wir Sie bei der Förderung Ihrer neuen Heizungsanlage.

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Hensel Bad&Wärme GmbH

Anrufen

E-Mail